Rück-Änderung des MwSt.-Satzes

Anpassungen in kwp-bnWin.net / Vaillant winSOFT aufgrund der MwSt.-Änderung nötig

Ab 01. Januar 2021 endet die befristete Reduzierung der Umsatzsteuer auf 16%.

D.h. es gilt wieder der „normale“ Steuersatz von 19% für Leistungen, die ab 2021 erbracht wurden. Was ist in Ihrer Software zu beachten?

Die Umstellungsmaßnahmen für die gemischten Sätzen haben Sie ja bereits 2020 gemeinsam mit unserer Hotline oder dem Steuerberater durchgeführt. So sollte ab 2021 nur noch die Umstellung auf 19% nötig sein.

Die Umsatzsteuer können Sie an zwei Stellen im Programm einstellen:

1) Beim Druck einer einzelnen Rechnung:
Druck Rechnung: PRJ-Druck auf richtigen USt-Satz stellen und auf das Leistungsdatum achten – Doppelklick auf USt-Wert: Hier können Sie für genau diese eine Rechnung einen abweichenden USt-Satz verwenden.

2) Als Standard-Vorgabe für alle künftigen Rechnungen:
Im Hauptmenü unter Verwaltung – Firmenstamm – Einstellungen – Umsatzsteuer-Default-Wert von 16 auf 19 umstellen.

Bei Schlussrechnungen ist darauf zu achten, wann die Abnahme der Leistung erfolgte. Wurde die Leistung zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 abgenommen, so muss die komplette Schlussrechnung mit 16% versteuert werden.
Erfolgt die Abnahme der Leistung außerhalb dieses Zeitraums, so unterliegt die komplette Schlussrechnung 19% Umsatzsteuer. Unabhängig davon sind die bereits vereinnahmten Abschlagszahlungen.

Bei Schlussrechnungen wird es im Fall von gemischten Umsatzsteuer-Sätzen zwischen Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen zu Umsatzsteuerdifferenzen kommen, die das Programm automatisch beim Druck ausgleicht.

Für Anwender mit Barverkauf: Korrigieren Sie im Artikelstamm den Steuersatz zu Artikeln mit 5 % zurück auf 7 %.

Mitgedacht!

Mehr zu Abschlagsrechnungen / Schlussrechnungen mit gemischten USt-Sätzen finden Sie hier.