E-Rechnungspflicht für Handwerksbetriebe
Nutzen Sie die verpflichtende Digitalisierung als Chance für Ihr Handwerk
Im Zuge des Wachstumschancengesetzes werden Handwerksbetriebe im B2B-Bereich ab 01.01.2025 zur Verwendung der E-Rechnung verpflichtet. Dies gilt für den Empfang und ab dem 01.01.2027 für den Versand von Rechnungen innerhalb Deutschlands. Die E-Rechnung ist aber nicht nur als reine Pflicht des Staates für Unternehmer anzusehen, sondern sollte vielmehr als Chance der Digitalisierung genutzt werden. Effizienzsteigerung (geringerer Zeitaufwand für Rechnungserstellung und -verarbeitung durch automatisierte Prozesse), Kostenreduktion (Einsparungen bei Druck- und Versandkosten), Fehlerreduktion (geringeres Fehlerrisiko durch Minimierung von manuellen Eingaben), optimierte Zahlungsabwicklung (schnellerer Rechnungsversand = zügigere Zahlungsabwicklung) und Umweltschutz (Reduktion des Papierverbrauchs) zählen zu den großen Vorteilen der digitalen Form der Rechnungsstellung.
Als betroffener Betrieb brauchen Sie keine Scheu vor dieser Umstellung / Veränderung haben. Mit der Handwerkersoftware kwp-bnWin.net sind Sie sowohl für die digitale Rechnungsstellung als auch für den digitalen Rechnungsempfang bestens gerüstet!
E-Rechnung – Ausgangsrechnungen
Die Generierung von Ausgangsrechnungen ist in unserer kwp-bnWin.net-Software bereits innerhalb der geringsten Ausbaustufe REGIE ohne Zusatzkosten möglich.
E-Rechnung – Eingangsrechnungen
Für die Verarbeitung von Eingangsrechnungen im Handwerksbetrieb stehen unterschiedliche Möglichkeiten (Ausbaustufen) für Anwender unserer Handwerkersoftware zur Verfügung. Ihre KWP-Software bietet Ihnen mit den (vorhandenen) Bordmitteln die komplette Bandbreite, um die neue E-Rechungspflicht im B2B-Bereich als Chance der Digitalisierung zu nutzen. Sie entscheiden selbst, was Ihnen als Unternehmen wichtig ist und was Sie in Ihrem Betrieb im Zusammenhang mit der Implementierung und Nutzung der E-Rechnung erreichen möchten!
Wir zeigen Ihnen, welche Module, Add-Ons / Schnittstellen dafür benötigt werden und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot gemäß Ihren Vorstellungen und Wünschen zu. Sie brauchen dazu nichts weiter zu tun, als die gewünschte Ausbaustufe anzukreuzen, die restlichen Formulardaten auszufüllen und an uns abzusenden.
Was will ich in meinem Betrieb mit der E-Rechnung erreichen?
Organisationsberatung
Getreu dem Motto „Sie kennen das Ziel, wir den Weg.“ unterstützen wir Sie auch gerne auf Wunsch bei der Umsetzung der noch notwendigen Schritte und Schulungsmaßnahmen für die von Ihnen gewählte Ausbaustufe. In einem kostenpflichtigen Organisationsberatungs-Workshop beleuchten unsere ORGA-Spezialisten gemeinsam mit Ihren Team-Kollegen die aktuelle IST-Situation und erstellen für Sie einen individuellen Fahrplan zur Realisierung der möglichen Prozessoptimierungen.
E-Learning (eRechnungspflicht)
In unserem E-Learning-Bereich haben wir Ihnen ebenfalls speziell zur eRechnungspflicht kostenlose Workshops (für Kunden mit gültigem Softwarepflegevertrag) zur Verfügung gestellt, die Ihnen die wichtigsten Aspekte zum Thema erklären und Ihnen aufzeigen, wie die E-Rechnung bereits in vielen Handwerksbetrieben erfolgreich in Verbindung mit der KWP-Software umgesetzt wird:
- Ausgangsrechnungen: Einrichtung E-Journal für digitale Ausgangsrechnungen ZUGFeRD
- Eingangsrechnungen: Elektronische Rechnung im Prozessdurchlauf
Kostenlose Online-Schulungen zum Thema E-Rechnung
Gemeinsam mit unserem Softwarepartner DATEV eG bieten wir Ihnen am Donnerstag, den 10. Oktober 2024 von 15-17 Uhr eine kostenlose Online-Schulung zum Thema E-Rechnung an. Hier werden Sie von unseren Experten nochmal ausführlich zum Thema informiert, damit Sie die Verpflichtung nicht als Hürde, sondern vielmehr als Chance sehen können.
Weitere Termine (ohne DATEV) finden am Montag, 11. November und 09. Dezember 2024 von 15-17 Uhr statt.
Für die Anmeldung zu einem der drei Online-Termine reicht eine formlose E-Mail an office@kwpsoftware.de mit dem Stichwort „Online-Schulung E-Rechnung“ sowie dem Wunsch-Termin und den Teilnehmern. Wir schicken Ihnen anschließend den Zugangslink zur Teams-Sitzung zu.
Informieren Sie sich über die bestehenden Fördermöglichkeiten (z. B. Digitalbonus Bayern) und lassen Sie sich dazu gerne auch von unseren Digitalisierungs-Experten beraten. Hier können nochmal bis zu 50% Zuschuss erreicht werden (auch auf Dienstleistungen, Schulungen, Softwarepflegekosten)!