Gesetzesänderung: Kassensysteme in Deutschland zum 01.01.2020

Ein Kommentar der KWP Informationssysteme GmbH

Das Bundeskabinett hat mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Basisaufzeichnungen den Grundstein für weitreichende Änderungen am Kassenplatz gelegt.
Ziel dieses Gesetzes ist es, nicht nur die manipulationssichere Erfassung und Speicherung aller Vorgänge zu gewährleisten, sondern den Finanzbehörden auch mehr Möglichkeiten zu geben, unangemeldete Kontrollen vor Ort durchzuführen (Kassennachschau).

An dieser Stelle möchten wir Ihnen aus unserer Sicht ein paar wichtige Punkte nennen, die mit den aktuellen Erläuterungen (AEAO zu §146a – Ordnungsvorschriften für Buchführung und Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme) nun weiter fixiert wurden:

Digitale Aufzeichnungssysteme (elektronische Kassen) müssen ab 01.01.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.

Alle Branchen sind verpflichtet, ihre Kassen mit einer zertifizierten TSE auszurüsten, die alle Daten und Vorgänge manipulationssicher verschlüsselt. Bei der TSE handelt es sich entweder um ein Stück Hardware, das in der Kasse verbaut oder typischerweise am USB-Anschluss der Kasse aufgesteckt wird (wie ein USB-Speicherstick). Alternativ sind auch Cloud-Lösungen angedacht, bei denen die Kasse online alle Vorgänge an einen Anbieter im Internet sendet, der die Daten dann manipulationssicher verschlüsselt. Hierfür ist eine ständige Internetverbindung nötig.

Ab 01.01.2020 ist der Betrieb einer Kasse ohne TSE nicht mehr zulässig und kann vom Finanzamt verworfen werden und zu einer Steuerschätzung führen.

Die KWP Informationssysteme GmbH ist aktuell dabei, eine zertifizierte TSE in das Barverkaufs-Modul zu integrieren. Diese Erweiterung hoffen wir, den betroffenen Unternehmen bis zum Januar 2020 als kostenpflichtiges Zusatzmodul anbieten zu können.

Die Kassensysteme selbst – also Hardware bzw. Software – müssen NICHT zertifiziert werden! Nur die TSE unterliegt der Zertifizierung und der Softwarehersteller muss die TSE in seine Lösung integriert haben!

Ab 01.01.2020 besteht eine Bon-/Belegpflicht! Das bedeutet für Sie auch die Ausgabe des Kassenbons wird Pflicht! Den Beleg muss der Kassierer dem Käufer zur Verfügung stellen. Der Käufer hat aber keine „Annahmepflicht“.

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen wurde den Finanzbehörden auch die sog. Kassennachschau zugesprochen. So kann ein Finanzbeamter zu jeder Geschäftszeit vor Ort an der Kasse die Kassendaten im für ihn verarbeitbaren Format auch ohne Anfangsverdacht abrufen.

Dabei werden auch die Funktionsfähigkeit der TSE und die manipulationssichere Verarbeitung der Kassendaten kontrolliert. Erfüllt die Kasse nicht die neuen Anforderungen, kann die Buchhaltung verworfen und die Steuerhöhe neu festgelegt werden.

Ab 01.01.2020 muss jedes genutzte Kassensystem beim Finanzamt angemeldet werden.

Nicht nur der technisch einwandfreie Aufbau der Kasse ist wichtig, jede eingesetzte Kasse muss auch offiziell dem Finanzamt gemeldet werden. Neben der Seriennummer der Kasse und der TSE sind weitere Angaben wie Aufstellort, etc. gefordert.

Leider sind bis zum heutigen Zeitpunk (Stand: August 2019) immer noch Fragen offen, wie z.B. wie genau die Anmeldung der Kassensystem beim Finanzamt erfolgen muss oder kann. Auch gibt es aktuell noch keine „zertifizierte“ TSE, die implementiert werden kann.

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir hierzu keinerlei Rechts- oder Steuerberatung durchführen können. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater um zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen betroffen ist.

Weitere Informationen zur Gesetzesänderung erhalten Sie hier: https://www.kassensystemevergleich.de/zertifizierung-kassensysteme-2020/#zertifizierung-durch-das-bsi

Mitgedacht!

Um sich über den aktuellen Stand der Entwicklungen gezielter zu informieren, haben wir für Sie letzten Beiträge aus dem Newsletter Kasse 2020 noch einmal hier für Sie zusammengefasst. Dort erhalten Sie weitere Informationen zur Implementierung eines zertifizierten TSE-Moduls: